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AGB

Rücktrittsrecht bei Onlinebestellungen

Quelle:

https://www.oesterreich.gv.at/themen/bildung_und_neue_medien/internet_und_handy___sicher_durch_die_digitale_welt/5/1/Seite.701509.html

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Allgemeines zum Rücktrittsrecht

Verbraucherinnen/Verbraucher aus Österreich können von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag – d.h. auch bei Online-Shops – innerhalb einer bestimmten Frist zurücktreten.

Um einen im Fernabsatz geschlossenen Vertrag (Fernabsatzvertrag) handelt es sich, wenn keine gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Vertragsparteien zum Abschluss des Vertrags erforderlich ist, wie z.B. bei einem Vertragsabschluss via Internet oder Telefon. Voraussetzung ist, dass die Unternehmerin/der Unternehmer über ein organisiertes Vertriebs- oder Dienstleistungssystem verfügt, z.B. über eine Website, und dass bis einschließlich des Zustandekommens des Vertrags ausschließlich Fernkommunikationsmittel (Briefe, Internet, Fax, Telefon) verwendet werden.

Für den Rücktritt reicht es aus, dass die Rücktrittserklärung innerhalb dieser Frist abgesendet wird. Es müssen keine Gründe für den Rücktritt angegeben werden.

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Rücktrittsfrist

Die Rücktrittsfrist beträgt grundsätzlich 14 Tage. Die Verbraucherin/der Verbraucher muss bei seinem Rücktritt keine Gründe angeben.

Die Rücktrittsfrist beginnt bei Kaufverträgen und sonstigen auf den entgeltlichen Erwerb einer Ware gerichteten Verträgen mit dem Tag, an dem die Verbraucherin/der Verbraucher die Ware besitzt.

Die Online-Shop-Betreiberin/der Online-Shop-Betreiber hat die Verbraucherin/den Verbraucher sohin über das Bestehen eines Rücktrittsrechts, über die Rücktrittsbedingungen, über die Rücktrittsfristen und über die Vorgehensweise im Falle eines Rücktritts aufzuklären. Der Verbraucherin/ dem Verbraucher ist auch das Muster-Widerrufsformular zur Verfügung zu stellen.

Die genannten Informationen, sind der Verbraucherin/dem Verbraucher bereits vor dem Vertragsabschluss bzw. der Vertragserklärung (Bestellung) zu erteilen (z.B. durch Bereitstellung auf der Website). Es ist allerdings zu beachten, dass innerhalb angemessener Frist nach dem Vertragsabschluss, spätestens zeitgleich mit der Warenlieferung, unter anderem auch die Rücktrittsbelehrung auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. Papier, E-Mail) zur Verfügung zu stellen ist. Die Website selbst gilt nicht als dauerhafter Datenträger, da sie ja jederzeit geändert werden kann.

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Ausübung des Rücktrittsrechts

Die Erklärung des Rücktritts vom Vertrag durch die Verbraucherin/den Verbraucher ist an keine bestimmte Form gebunden. Das bedeutet, dass auch eine via SMS oder mittels Telefonanruf erfolgte Rücktrittserklärung wirksam ist. Es besteht auch die Möglichkeit, den Rücktritt vom Vertrag durch das Muster-Widerrufsformular zu erklären. Es ist ausreichend, wenn die Rücktrittserklärung ohne Angabe von Gründen innerhalb der Frist abgeschickt wird.

Ratsam ist es allerdings, eine Rücktrittserklärung immer schriftlich, durch zum Beispiel einen Brief (Postaufgabeschein, auf welchem das Datum der Postaufgabe des Briefes vermerkt ist, aufheben), eine E-Mail oder eine SMS zu verfassen. Es ist empfehlenswert, sich die Rücktrittserklärung aufzuheben, um den rechtzeitigen Rücktritt nachweisen zu können.

Wird der Verbraucherin/dem Verbraucher eine unbestellte Ware (sofern dies nicht durch einen Irrtum geschehen ist) von einer Unternehmerin/einem Unternehmer zugeschickt, muss diese auch nicht bezahlt werden. Die unbestellte Ware kann auch behalten oder einfach weggeworfen werden, die Verbraucherin/der Verbraucher ist nicht verpflichtet, die Ware zurückzuschicken. Im Falle einer irrtümlichen Versendung muss die Verbraucherin/der Verbraucher dies allerdings der Unternehmerin/dem Unternehmer mitteilen oder die Ware an diese/diesen zurückschicken.

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Pflichten des Online-Shop-Betreibers beim Verbraucherrücktritt

Tritt die Verbraucherin/der Verbraucher vom Vertrag zurück, muss die Online-Shop-Betreiberin/der Online-Shop-Betreiber alle von der Verbraucherin/dem Verbraucher geleisteten Zahlungen (einschließlich der Lieferkosten) unverzüglich (spätestens binnen 14 Tagen ab Zugang der Rücktrittserklärung) zurückerstatten.

Die Online-Shop-Betreiberin/der Online-Shop-Betreiber muss für die Rückzahlung dasselbe Zahlungsmittel verwenden, das die Verbraucherin/der Verbraucher für die Zahlung verwendet hat. Das bedeutet, dass eine Rückerstattung der Zahlung zum Beispiel in Form von Gutscheinen nicht möglich ist, sofern die Verbraucherin/der Verbraucher nicht bereits mit Gutscheinen bezahlt hat.

Zwischen Verbraucherin/Verbraucher und Online-Shop-Betreiberin/Online-Shop-Betreiber kann auch ein anderes Zahlungsmittel (z.B. Gutscheine) für die Rückzahlung der geleisteten Zahlungen vereinbart werden. Voraussetzung ist allerdings, dass der Verbraucherin/dem Verbraucher hierdurch keine zusätzlichen Kosten entstehen.

Bei Kaufverträgen und bei sonstigen auf den entgeltlichen Erwerb einer Ware gerichteten Verträgen kann die Online-Shop-Betreiberin/der Online-Shop-Betreiber die Rückzahlung verweigern, bis sie/er entweder die Ware zurückerhalten hat oder die Verbraucherin/der Verbraucher ihr/ihm einen Nachweis über die Rücksendung der Ware erbracht hat.

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Verbraucherrücktritt vom Kaufvertrag

Tritt die Verbraucherin/der Verbraucher von einem Kaufvertrag oder einem sonstigen auf den entgeltlichen Erwerb einer Ware gerichteten Vertrag zurück, muss sie/er die Ware unverzüglich (spätestens jedoch binnen 14 Tagen ab Abgabe der Rücktrittserklärung) an die Online-Shop-Betreiberin/den Online-Shop-Betreiber zurückstellen. Die Rückstellungsfrist ist gewahrt, wenn die Ware innerhalb der Frist abgesendet wurde.

Die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Ware sind von der Verbraucherin/dem Verbraucher zu tragen. Dies gilt nicht, wenn die Online-Shop-Betreiberin/der Online-Shop-Betreiber sich bereit erklärt hat, diese Kosten zu tragen oder wenn sie/er es unterlassen hat, die Verbraucherin/den Verbraucher über ihre/seine Kostentragungspflicht aufzuklären.

Die Verbraucherin/der Verbraucher hat der Online-Shop-Betreiberin/dem Online-Shop-Betreiber nur dann eine Entschädigung für die Minderung des Verkehrswertes der Ware zu zahlen, wenn der Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Ware nicht notwendigen Umgang mit der Ware zurückzuführen ist. Das bedeutet für die Verbraucherin/den Verbraucher, dass sie/er nur dann entschädigungspflichtig wird, wenn die Ware über das für eine Prüfung erforderliche Ausmaß hinaus gebraucht wird und dadurch ein Wertverlust eintritt. Die bloße Entnahme der Ware aus ihrer Verpackung und ihre erste Inbetriebnahme um festzustellen, ob sie gebrauchsfähig ist, machen die Verbraucherin/den Verbraucher auf keinen Fall entschädigungspflichtig.

Die Verbraucherin/der Verbraucher haftet nicht für einen Wertverlust, wenn sie/er von der Online-Shop-Betreiberin/dem Online-Shop-Betreiber nicht über das Bestehen eines Rücktrittsrechts aufgeklärt wurde.

Kein Rücktrittsrecht besteht unter anderem bei:

  • Waren, deren Preis von Finanzmarktschwankungen abhängt, die innerhalb der Rücktrittsfrist auftreten können (z.B. Goldpreis)

  • Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt wurden oder auf die persönlichen Bedürfnisse der Verbraucherin/des Verbrauchers zugeschnitten sind

Rücktrittsrecht
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